Düsseldorfer Normaluhr, Königsallee. Die Aufgaben des Düsseldorfer Schlüsseldienst sind hier oft sehr kompliziert.


Türöffnung erfolgt immer zu den angegebenen Festpreisen ! 
Schlüsseldienst
Friedrich Hahn
Keine Anfahrtkosten - Keine zusätzlichen Kosten !
Schluesseldienst Hahn, Lowesilber, Türöffnung Preise gut
An- und Abfahrt sowie Rüstzeiten, Steuern usw. sind in den genannten Preisen enthalten


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  0170 4784802


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeitsbereich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderweitige, besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Lieferumfang Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb 21 Tagen verbindlich. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden können. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annabme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes geliefert hat.Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Bei Stomierungen des Kunden aus Gründen die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, ist der Verkäufer berechtigt eine Stornogebühr zu erheben. Die Stornogebühr wird in Höhe des Schadens erhoben, der dem Verkäufer entsteht, beträgt in jedem Fall mindestens 20 % desAuftragswertes. Dem AG wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
3. Versandaufträge Versand- und Verpackuogskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftendem Untenehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.
4. Montage- und Reparaturaufträge, Notdiensteinsätze Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung desAuftrages auf Verlangen des Auftraggebers ausgefiihrt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuscbläge auf denEffektivlohn aufgeschlagen.
Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffilung von Wohnungen oder Autos entbindet uns von der Frage nach der Berechtigung. In Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines Personalausweises auszuführen. Dies geschieht auch in Ihrem Interesse. Ausgebaute. defekte Schlossteile gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen.
5. Liefertennine Im Angebot genannte Liefertermine sind aufgrund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genaue Liefertermine können wir Ihnen erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer - im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - sich von seinem Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit- und/oder Bereitschaft des Kunden, so dürfen wir unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine Sicherheit erbracht ist .
6. Gewährleistung Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu priifen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
1) Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a. Die gesetzliche Gewährleistuogsfrist bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser gewerblicher Nutzung 12 Monate.Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
b. Die Gewährleistuogsfiist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrenübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2) Im Falle der Mängelbeseitiguog ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den ErfiilIungsort verbracht wurde.
3) Schlägt eine Nacherfü1lung fehl, steht dem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gem.den §§ 440,323,326 V. BGB von den Vertrag zurück zu treten oder gem. § 442 BOB den Kaufpreis zu mindern.
4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden welche entstanden sind infolge normaler Abnutzung.
5) Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfü1lung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfiillungsgehilfen.
7) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. .
8) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produktionsbaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens der Unmöglichkeit 9) Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf denAuftragswert begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt 1) Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahluogsziele die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorhandenen Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten desAuftraggebers.
2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des im Bürgerlichen Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
8. Zahlungsbedingungen 1 ) Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zabIbar
2) Unsere Monteure sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet, wie bei Auftragsannahme ausdrücklich vereinbart
3)Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung sofortige Barzahlung nicht, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 26,-€ fällig, dazu Mahngebühren und Verzugszinsen gem. Ziffer 6.
4) Für Firmen und Großabnehmer kann in Sonderfällen ab 80,- € Auftragssumme ein Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbart werden. Die Rechnungen sind ohneAbzug zahlbar.
5) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, im Preis enthalten.
6) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von l0% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz bzw. der Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8) Preisändenmgen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen.
Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebensha1tungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen.
9) Der Verkäufer fakturiert nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03 2003. Demnach mündet ein Vorgang, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, automatisch nach gesetzlicher Frist von 30 Tagen im Mahnverfahren.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist derGeschäftssitz des Verkäufers Erfiillungsort.
1) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtstand, wenn der Auftraggeber. Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervemögen ist.
2) Auf die Vcrtragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrenublik Deutschland anzuwenden.
3)Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
4) Übertragungen von Rechten und PfIichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.